Betriebliche Grundlagen für Waldbesitzer

Der Waldbesitzer kann seinen Wald nur im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten bewirtschaften.

Folgende Grundsätze sollten berücksichtigt werden:

  • nur solche Investitionen und Betriebsziele ins Auge fassen, deren Weiterverfolgung gesichert ist (z. B. Erstaufforstung gut durchdenken)
  • Hauptaugenmerk der Bewirtschaftung auf Bestände legen, in denen die höchste Wertschöpfung zu erreichen ist (bessere Standorte, leistungsfähigere Bestände)
  • Extensivierung der Bewirtschaftung auf unrentablen Flächen
  • Priorität setzen, wo durch Maßnahmen viel bewirkt werden kann und Risiken minimiert werden (z.B. in jüngeren reaktionsfähigen Beständen)
  • so investieren, dass möglichst wenig Folgeinvestitionen nötig sind (frühzeitig und sorgfältig ausgeführte Maßnahmen sparen später Kosten)
  • nur dann Maßnahmen durchführen, wenn sie wirklich notwendig sind
  • je weniger Mittel zur Verfügung stehen, desto früher Maßnahmen auf Bäume des Endbestandes und auf das untere Schaftstück konzentrieren , auch wenn die Massen- Ertragsfähigkeit des Bestandes so nicht voll ausgeschöpft wird
  • mit dem Vorhandenen arbeiten, nicht gegen die Naturabläufe arbeiten (z. B. aufwendiger Baumartenwechsel)
  • Anwendung kostengünstiger zweckentsprechender Arbeitsverfahren (z.B. Harvester)
  • alle Einnahmemöglichkeiten nutzen (z.B. Nebennutzungen – Schmuckreisig, Saatgut)
Planmäßige Betriebsführung

Liegt dem Waldbesitzer ein Forsteinrichtungswerk vor (z. B. im Kommunalwald), hat er damit einen Leitfaden wo und wann welche Betriebsmaßnahmen durchgeführt werden sollten. Liegt so ein Werk nicht vor, kann der Waldbesitzer seine Betriebsfläche in 5 Blöcke einteilen. Dann wird jährlich ein Block durchgemustert und notwendige Maßnahmen durchgeführt.

Damit wäre eine nachhaltige, nicht zu drastische Bestandespflege auch bei starken Eingriffen im 5-Jahres-Turnus gewährleistet. Ältere, weniger pflegenotwendige, Einnahmen bringende Bestände können zeitweilig ausgelassen und nach Bedarf und Holzpreisen genutzt werden. Bestände, die in kürzeren Abständen gepflegt werden müssen (z.B. Astung bei Douglasie, Jungbestandspflege im Edellaubholz), sollten auf einer besonderen Liste geführt werden. Freistellungsmaßnahmen sollten jährlich witterungsabhängig geprüft werden.

Somit hat man den Betrieb „im Griff“ und produktive Pflegeinvestitionen werden nicht versäumt.

Betriebszieltypen

Für jeden Bestand sollte der Betriebszieltyp als langfristiges Ziel feststehen.

Dieser Betriebszieltyp (BZT) leitet sich ab vom Bestand, Standort und den Zielsetzungen des Waldbesitzers. Er definiert die Zielbestockung nach Baumarten, deren Mischung, Struktur, Zielstärke und Qualität. Zu prüfen ist immer, ob sich der BZT aus dem aktuellen Zustand mit vertretbarem Aufwand, ohne gegen natürliche Entwicklungen zu verstoßen, entwickeln lässt.

Für den Landeswald wurde 2004 ein BZT-Erlass verbindlich. Dabei wurden im Hinblick auf die zu erwartende Klimaänderung den vorkommenden Standortsformen für jede Klimastufe die aus ökologischen und ökonomischen Gründen stabilsten, d.h. standortgerechten Bestandeszieltypen zugeordnet (mit empfohlenem Anteil Haupt- und Mischbaumarten und Hinweisen zu deren Verjüngung sowie die Empfehlung für die BZT auf Massen- oder Wertholzsortimente zu wirtschaften). Ihr zuständiger Betreuungsrevierleiter gibt Ihnen gern dazu Auskunft.

Werden nach aktueller Richtlinie Wald und Forstwirtschaft -  RL WuF 2007 Fördermittel nach Abschnitt A (Einbringung standortgerechter Baumarten) oder D (Investive Vorhaben zur Förderung von struktureller Vielfalt und natürlichem Arteninventar) beantragt, so dienen der Bewilligungsstelle die BZT der Förderfläche als Referenz für standortgerechte Baumarten.