Infos für Waldbesitzer zum Holzmarkt, zu Aushaltungskriterien und Holzsortierungsmerkmalen

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Die Forstbetriebsgemeinschaft unterstützt Sie beim Verkauf Ihres Holzes zu wettbewerbsfähigen Konditionen. Gerade auch Kleinwaldbesitzer profitieren davon.

Kleinprivatwaldbesitzer können ohne Hilfe nicht am Holzverkauf für Großkunden teilnehmen. Prinzipiell besteht zwar die Möglichkeit, dass auch sie gegen Gebühr ihr Holz über den Staatsbetrieb Sachsenforst verkaufen können, aber die Bündelung von kleinen Holzmengen wird für den Staatsforst wie auch für private Holzhändler immer unwirtschaftlicher. Deswegen besteht nur die Möglichkeit, dass Kleinprivatwaldbesitzer untereinander und mit größeren Forstbetrieben kooperieren oder in Netzwerken (z. B. im Rahmen unserer Forstbetriebsgemeinschaft) zusammenarbeiten und damit größere, marktfähige Wirtschaftseinheiten bilden.

Jeder Waldbesitzer sollte beachten, dass sich mit der stofflichen Verwertung von nachhaltig nutzbarem Holz gute und tendenziell bessere wirtschaftliche Effekte erzielen lassen.

Der Staatsbetrieb Sachsenforst führt jährlich im Winter eine Wertholzversteigerung in der Dresdner Heide durch an der auch Privat- und Körperschaftswaldbesitzer teilnehmen können.

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Hier lässt sich für starkes Stammholz guter Qualität eine Preisspanne 150 bis 600 € / m³ und mehr realisieren. Dem gegenüber erzielen derzeit Waldbesitzer für Nadelsägeholz 50 bis 120 € / m³. Dünneres Holz minderer Qualität aus der Pflege jüngerer Waldbestände erzielt derzeit beim Verkauf an die Zellstoff- oder Spanplattenindustrie 25 € / rm. Unter diesen Preis sollte waldfrisches Nadel-Brennholz aufgestapelt am Waldweg keinesfalls verkauft werden! Für waldfrisches Buchen- oder Birken-Brennholz ist ein Aufschlag von 2 bis 4 € / rm marktgerecht.

Nur Holzsortimente, welche nicht industriell bzw. gewerblich vermarktet werden können, sollten als Brennholz verkauft werden.

Aushaltungskriterien  und Sortiermerkmale

Die Schemata zeigen einige Sortimente, wie sie in Abhängigkeit vom Durchmesser ausgehalten werden könnten ( Quelle: http://www.forst.tu-dresden.de/Waldwachstum/simulator_ww.htm  - BWIN-Handbuch-pdf;  Bedienungsanweisungen, z. B. „Registerkarte“ ignorieren)

Zu beachten ist, dass mitunter einige Aushaltungen kundenspezifisch gestaltet werden müssen. Deshalb fragen Sie vor größeren Hieben bitte immer bei der Geschäftsstelle nach.

Die Massenermittlung des Holzes (i. d. R. PZ-Holz (LAS) 3,1 m oder 5,1 m) erfolgt meist erst im Werk (Werkseingangsvermessung). Dies stellt auch das Verkaufsmaß dar. Die Holzlisten (Aufmessung des gepolterten Holzes im Wald) dienen als Kontrolle zum Werksmaß. Geringe Abweichungen können möglich sein.  

Hinweise zur Sortimentsbildung

Für die reibungslose Abwicklung der Unternehmereinsätze ist es wichtig, sich Gedanken über die bevorstehende Aushaltung zu machen.

  • Was soll aufgearbeitet werden?
  • Bis zu welchem Zopf ist die Aufarbeitung möglich?
  • Soll ich mein Brennholz aus den Gipfeln selbst schneiden?
  • Oder wäre es für mich einfacher (kostengünstiger) den Harvester die Arbeit machen zu lassen?
  • Bei Aushaltung von Spanholz/Brennholz bleiben überwiegend nur Äste übrig. Sollen diese aber verbrannt werden (Aufwand für den Waldbesitzer)?
  • Soll die Fläche komplett von den Kronen geräumt werden (Dann aber keine Aufarbeitung von Spannholz/Papierholz)?

Zwei gängige Varianten der Aufarbeitung:

  1. Span- und Papierholz werden ausgehalten. Der Gipfelrest und die Äste verbleiben auf der Fläche. Das Hacken der Äste ist zu kostenintensiv.
  2. Es wird kein Span- und Papierholz ausgehalten. Abgezopft wird ab 13 cm m.R. Der komplette Gipfelraum wird gerückt und gehackt.

Der Stamm wird dann nach den gängigen Lang- und Kurzholzsortimenten ausgehalten.   

Hinweise zur Hackschnitzelbereitstellung

Haben Sie vor, das Kronenmaterial hacken zu lassen, so beachten sie einige Dinge über die Bereitstellung des Materials.

Vor dem Einsatz muss die Aushaltung klar sein. Soll Hackgut gewonnen werden oder nicht?

Gassenmaterial ist nicht als Hackgut zu verwenden. Äste, die auf der Gasse bereits in den Waldboden gedrückt wurden, sind wegen der Verunreinigung ungeeignet. Außerdem ist es ein enormer Aufwand dieses Material mit z.B. einem Rückefahrzeug vorliefern zu lassen. Legen Sie (oder der Unternehmer) das Kronenmaterial, soweit es die Bodenbeschaffenheit zulässt, neben die Rückegasse, ähnlich den anderen Sortimenten. Die Rückung der Gipfel wird dadurch vereinfacht. Das Kronenmaterial sollte bei Waldwegen, die nicht viel Platz bieten, etwa 2-3m im Bestand abgelegt werden. Der Hacker kann dann auf dem freigelassenen Platz stehen und das Transportfahrzeug beladen. Unnötiges Rangieren der Arbeitsfahrzeuge wird vermieden.

Legen sie die Kronenhaufen locker aufeinander. Zusammenpressen wegen Platzersparnis hat den Nachteil, dass der Hacker das Material erst wieder auseinander nehmen muss um ein paar wenige Kronen aufzunehmen. Die Bearbeitung der Kronen dauert um einiges länger - die Kosten der Hackaktion erhöhen sich.