Fördermittel für die Wald und Forstwirtschaft (WuF/2014)
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm
Ziel und Inhalt:
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Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes der Wälder und Schutz der Naturgüter im Wald
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Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft im ländlichen Raum
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Überwindung struktureller Bewirtschaftungshemmnisse im kleinstrukturierten Privatwald und Verbesserung der Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft durch besitzübergreifende Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FZ)
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Waldflächenmehrung durch Erstaufforstung
Zuwendungsfähige Maßnahmen:
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Richtlinie Teil 1 – ELER-Mittel (EU):
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Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen (Forstwege und Holzlagerplätze)
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Anlagen zur Waldbrandüberwachung
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Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten
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Verjüngung natürlicher gebietsheimischer Waldgesellschaften in Schutzgebieten
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Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen
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Richtlinie Teil 2 – GAK-Mittel (Bund):
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Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (Zusammenfassung Holzangebot, Waldpflegeverträge)
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Erstaufforstung
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- Fördermöglichkeiten für Waldbesitzer über andere Richtlinien:
- Biotopgestaltung im Wald, Artenschutzvorhaben im Wald: Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014)
- Flurbereinigungsverfahren im Wald: Richtlinie Ländliche Entwicklung (RL LE/2014)
Weiterführende Informationen unter dem nachfolgenden Link:
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/download/Infobroschuere_WuF_2014.pdf